Ob Ihnen die Bank einen Hauskredit genehmigt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Parameter, der von der Höhe des Eigenkapitals beeinflusst wird, ist dabei der sogenannte Beleihungsauslauf. Er errechnet sich folgendermaßen:
(Kreditsumme inklusive KfW-Darlehen + bestehende Belastung des Grundstücks) / Beleihungswert = Beleihungsauslauf
Der Beleihungsauslauf spiegelt also das Verhältnis aus Fremdfinanzierungsanteil und Beleihungswert wider. Nehmen Sie kein KfW-Darlehen auf und ist die zu kaufende Immobilie nicht mit einer Schuld belastet, vereinfacht sich die Formel:
Benötigter Darlehensbetrag / Beleihungswert = Beleihungsauslauf
Beleihungswert wirkt sich unmittelbar auf Beleihungsauslauf aus
Bevor ein Zusammenhang zwischen Eigenkapitalersatzdarlehen und Beleihungsauslauf hergestellt wird, geht der Artikel auf den Beleihungswert näher ein. Denn diesen muss die Bank zuerst ermitteln, wenn sie den Beleihungsauslauf bestimmen möchte. Im Allgemeinen ist mit Beleihungswert der Betrag gemeint, den der Kreditgebende mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielen würde, falls er die zu finanzierende Immobilie verkauft.
Der Beleihungswert ist nicht mit dem Kaufpreis oder Verkehrswert eines Hauses oder einer Wohnung gleichzusetzen. So schreibt der § 16 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) vor, dass der Beleihungswert nicht über dem Verkehrswert liegen darf. In der Praxis zieht die Bank zwischen 10 und 30 Prozent vom kalkulierten Verkehrswert ab, um den Beleihungswert zu erhalten. Diese Differenz ist als Sicherheitsabschlag zu verstehen.
Beispiel zur Berechnung des Beleihungsauslaufs
Wollen Sie sehen, wie sich der Beleihungsauslauf konkret berechnet und was Eigenkapital durch einen Ratenkredit mit dem Thema zu tun hat? Dann schauen Sie sich dieses Beispiel an:
Ein Paar beabsichtigt, eine Eigentumswohnung im Wert von 350.000 Euro zu kaufen. Die Immobilie ist nicht vorbelastet. Überdies brauchen die beiden kein KfW-Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Stattdessen beschafft sich das Paar über einen gewöhnlichen Hauskredit in Höhe von 250.000 Euro das fehlende Kapital. In diesem Fall gilt:
Beleihungsauslauf = Benötigter Darlehensbetrag / Beleihungswert
Der benötigte Darlehensbetrag steht hier also schon fest. Auf den Beleihungswert kommen Sie nun, wenn Sie vom Kaufpreis den Sicherheitsabschlag abziehen. Dieser soll hier 10 Prozent betragen. Somit liegt der Beleihungswert der Wohnung bei 315.000 Euro. Mit diesen Informationen können Sie den Beleihungsauslauf bestimmen:
250.000 Euro / 315.000 Euro = 79,37 Prozent
Das Ergebnis wirft die Frage auf, was besser ist: ein hoher oder niedriger Beleihungsauslauf? Dazu können Sie sich diese merken: