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Modernisierungskredit

Upgrade für das Eigenheim: Modernisierungsdarlehen zu günstigen Konditionen sichern. Eigentümer, Käufer und Mieter wählen zwischen drei Optionen für Ihren Modernisierungskredit: Baufinanzierung, freier oder zweckgebundener Ratenkredit. Wir erklären, wann welcher Kredit sinnvoll ist.

Ich will einen Modernisierungskredit.

 

Das Wichtigste in Kürze

Mit einem Modernisierungskredit finanzieren Sie Maßnahmen zur Wertsteigerung oder zum Werterhalt einer Immobilie.

Einen Modernisierungskredit nutzen Sie für folgende Zwecke: Renovierung, Sanierung oder Modernisierung.

Käufer oder Eigentümer haben beim Modernisierungskredit drei Optionen: Baufinanzierung, zweckgebundener oder freier Ratenkredit. Mieter können nur den Weg über einen freien Ratenkredit gehen.

Staatliche Fördermöglichkeiten der KfW sind eine gute Möglichkeit, von Modernisierungskrediten und Zuschüssen für Ihr energetisches Sanierungsvorhaben zu profitieren.

In diesem Artikel:

Der Modernisierungskredit im Überblick

Ein Haus oder eine Wohnung ist sehr viel mehr als nur die sprichwörtlichen vier Wände. Für die meisten Menschen ist ihr Zuhause der Mittelpunkt des Lebens. Egal ob als Mieter, Eigentümer oder Käufer: Allen gemein ist der Wunsch, das Eigenheim langfristig im bestmöglichen Zustand zu erhalten, indem sie regelmäßige Modernisierungen durchführen. Die Maßnahmen dienen dem Werterhalt der Immobilie oder können den Wert sogar steigern.

Die Maßnahmen reichen von einem barrierefreien Umbau, über energetische Modernisierungsmaßnahmen bis hin zu neuen Fenstern, Badsanierungen, neuen Böden, Dachausbau, neuer Heizungs- und Dämmtechnik usw. Ältere Gebäude bringen Sie mit der Sanierung auf ein vergleichbares Niveau wie Neubauten. Wohnwünsche und -standards ändern sich ebenso wie persönliche Bedürfnisse und Lebensumstände. Wer nicht ausreichend Erspartes verfügbar hat, ermöglicht die Finanzierung in Form eines Modernisierungskredits.

So gehen Sie vor:
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  • Ratenkredit beantragen: Machen Sie mit Kredit24 SCHUFA-neutral einen kostenlosen Kreditvergleich, wählen Sie ein Angebot aus und beantragen Sie Ihren Wunschkredit online und bequem von Zuhause.
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In diesem Artikel:

Modernisierung, Sanierung, Renovierung: Das sind die Unterschiede

In der Praxis macht es auch im Hinblick auf die Finanzierung einen Unterschied, ob Sie eine Modernisierung, eine Sanierung oder eine Renovierung durchführen lassen. Im alltäglichen Sprachgebrauch verwenden wir diese Begriffe häufig synonym, hinter jedem verbirgt sich aber eine andere Art von Maßnahmen.

  • Sanierung: Eine Sanierung lassen Sie durchführen, wenn Sie einen Schaden am Gebäude beheben möchten. Ziel ist es, den ursprünglichen Bauzustand wieder herzustellen. Dazu gehören beispielsweise die Entfernung von Feuchteschäden oder die Dachreparatur.
  • Renovierung: Bei einer Renovierung frischen Sie die Immobilie auf. Sie lassen die Wände neu streichen, verlegen neues Parkett oder führen anderweitige Schönheitsreparaturen durch, die keine direkte Auswirkung auf die Funktion haben und daher nicht unbedingt erforderlich wären.
  • Modernisierung: Bei der Modernisierung wünschen Sie sich eine Verbesserung der Immobilie. Sie optimieren Gebäudeteile, bringen die Immobilie auf den aktuellen baulichen Stand und erhöhen den Nutzwert. Typische Beispiele hierfür sind die Dämmung oder der Einbau von Wärmeschutzfenstern.

Das sind wertsteigernde Maßnahmen

Sie erfüllen alle Grundvoraussetzungen für die Kreditvergabe und die Bank lehnt trotzdem ab? Dann ist die gewünschte Maßnahme nicht wertsteigernd genug. Die Verbesserungen sind der Gegenwert zum Darlehen, den die Bank beim Modernisierungsdarlehen voraussetzt. Sie sind ein Grund dafür, warum sich das Kreditinstitut auf niedrigere Zinsen einlässt. Möbel oder eine neue Küche anzuschaffen, gehört nicht dazu anders als die Erneuerung des Dachs, Fassadenarbeiten, neue Fenster oder die Investition in eine neue Dämmung.

Drei Optionen für den Modernisierungskredit

Die Erfordernis der Modernisierung betrifft viele Parteien. Dazu gehören Mieter und Immobilienkäufer ebenso wie Eigenheimbesitzer. Drei Varianten des Modernisierungskredits lassen sich dabei identifizieren:

Für die optimale Gestaltung Ihrer Finanzierung ist es wichtig zu wissen, wann Sie zu welcher Option greifen. In der Tabelle erhalten Sie hierfür einen Überblick.

Freier Ratenkredit
Zweckgebundener Ratenkredit
Baufinanzierung
Details
Der normale Ratenkredit weist geringe Zugangshürden auf. Sie zahlen das Annuitätendarlehen in monatlich gleichbleibender Ratenhöhe zurück. Im Prinzip können Sie das Darlehen für jeden Zweck und nicht nur für die Modernisierung verwenden.
Funktioniert grundsätzlich wie ein normaler Ratenkredit. Die Zweckbindung sieht jedoch die ausschließliche Verwendung für das vorgesehene Bau- oder Renovierungsvorhaben vor.
Sie verwenden für Ihre Modernisierung eine klassische Baufinanzierung. Hier geht die Bank davon aus, dass die Maßnahme den Wert der Immobilie steigert und nicht bloß erhält.
Voraussetzungen
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Kostenvoranschläge sind nicht einzureichen
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Angabe des Verwendungszwecks
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Eintragung der Grundschuld auf das Haus
Vorteile
Kein Eintragung der Grundschuld auf das Haus
Zinsen niedriger als bei freien Ratenkrediten
Niedrigere Zinsen
Nachteile
Höhere Zinsen als beim zweckgebundenen Ratenkredit
  • Weniger Flexibilität: Keine Verwendung für abweichende Zwecke möglich
  • Beleg für Haus-/Wohnungsbesitz erforderlich
  • Zusätzliche Gebühren für Grundbuchamt und Notar
  • Beleg für Haus-/Wohnungsbesitz erforderlich

Wer sollte welchen Modernisierungskredit in Anspruch nehmen?

Welcher Modernisierungskredit am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab und davon, ob Sie Hauseigentümer, Hauskäufer oder Mieter sind.

Hauseigentümer nutzen die Vorteile zweckgebundener Ratenkredite

Der Hauseigentümer profitiert von den Vorteilen zweckgebundener Darlehen und den damit verbundenen niedrigeren Zinsen. Ein normaler Ratenkredit ist im Vergleich in der Regel teurer. Ein wichtiges Argument betrifft auch den Grundschuldeintrag, der entfällt nämlich bei dieser Form des Modernisierungskredits. Der formale Aufwand fällt damit deutlich geringer aus. Eine zusätzliche Immobilienfinanzierung gewährt die Bank in der Regel nur dann, wenn das Erstdarlehen kurz vor der endgültigen Tilgung steht.

Hauskäufer setzen auf die Immobilienfinanzierung oder Ratenkredite

Wenn Sie als Hauskäufer gleichzeitig die Modernisierung einer Bestandsimmobilie planen, führt der einfachste Finanzierungsweg über das Baudarlehen. Sie erhalten die Möglichkeit, den zusätzlichen Darlehensbetrag der ohnehin erforderlichen Baufinanzierung hinzuzufügen.

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Sie benötigen nur noch eine Immobilienfinanzierung und kein zusätzliches Modernisierungsdarlehen. Damit fällt auch der Verwaltungsaufwand für Sie geringer aus. Hauskäufern ist dieses Vorgehen daher zu empfehlen. Sollten später Kosten hinzukommen, können Sie kleinere Summen flexibel über einen normalen Ratenkredit abdecken.

Mieter wählen den gewöhnlichen Ratenkredit

Sie möchten als Mieter in eine Immobilie investieren und eine Modernisierung vornehmen? In diesem Fall greifen Sie zu einem gewöhnlichen Ratenkredit. Das machen Sie gezwungenermaßen, denn eine andere Option erhalten Sie als Mieter nicht. Nur der Eigenheimbesitzer profitiert von zweckgebundenen Ratenkrediten oder der Baufinanzierung. Sie müssen sich also damit abfinden, höhere Sollzinsen für das Darlehen zu bezahlen. Mit unserem Kreditvergleich finden Sie schnell tagesaktuelle Konditionen für günstige Kredite.

Oft sind die Modernisierungsvorhaben von Mietern weniger umfangreich als die von Käufern oder Eigentümern. In diese Kategorien fallen beispielsweise Malerarbeiten. Sind Maßnahmen am Dach oder den Fenstern notwendig, ist der Eigentümer in der Verantwortung. Eine neue Küche oder ein neues Bad können schnell teuer werden und sind nicht Sache des Vermieters, so dass auch Mieter hier eine Finanzierungslösung für höhere Darlehenssummen benötigen.

Das sind die staatlichen Fördermöglichkeiten für Modernisierungen

Um die eventuell hohen Kosten in Verbindung mit der Sanierung oder Renovierung besser bewältigen zu können, bietet Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) passende Förderungen an. Das Angebot der KfW setzt sich aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen zusammen und ist auf verschiedene Programme aufgeteilt.

Energieeffizient Sanieren – Kreditprogramme 151 und 152

Diese Förderung sieht die KfW für vollständige Sanierungen der Immobilie oder für energetische Einzelmaßnahmen vor. Darlehen der KfW zeichnen sich durch besonders günstige Sollzinsen aus. Bei der Planung energetischer Maßnahmen sollten Sie diese Förderkredite bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierungslösung prüfen. Wünschen Sie eine Komplettsanierung des Gebäudes, sind Fördersummen bis zu 120.000 Euro möglich. Bei Einzelmaßnahmen liegt der maximale Kreditbetrag bei 50.000 Euro. Wichtig ist, dass Sie diese Förderung auch für den Kauf einer sanierten Immobilie verwenden können.

Energieeffizient Sanieren – Zuschuss 430

Diesen Zuschuss können Sie beantragen, wenn Sie eine komplette Sanierung des Gebäudes durchführen. Er beträgt bis zu 48.000 Euro und richtet sich an private Eigentümer. Wie bei den Förderkrediten gilt, dass er auch für den Kauf sanierter Immobilien verwendbar ist.

Erneuerbare Energien – Standard 270

Für die Förderung von Strom und Wärme sieht die KfW einen speziellen Förderkredit mit der Programmnummer 270 vor. Sie können ihn ausgeben für die Anschaffung von Anlagen, die der Erzeugung von Strom und Wärme dienen sowie für die damit zusammenhängende Speichertechnologie. Sie möchten Ihre Immobilie energetisch aufwerten und Wasser, Wind und Biogas nutzen? Dann ist diese Förderung interessant.

Neben Privatpersonen profitieren Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von diesem Förderkredit. Letzteres ist auch der Grund für die hohe maximale Fördersumme von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre, die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank.

Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Sie möchte in Ihrer Immobilie den Einbruchschutz verbessern, mehr Wohnkomfort schaffen und Barrieren abbauen? Hierfür ist der Förderkredit 159 vorgesehen. Förderungen sind bis zu einer Summe von 50.000 Euro möglich. Die KfW gewährt den Kredit auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.

Wenn Sie wünschen, können Sie den Kredit 159 mit den Zuschüssen 455-B oder 455-E kombinieren. Der Investitionszuschuss 455-B ist für den Barriereabbau vorgesehen und beträgt bis zu 6.250 Euro. Er darf jedoch 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Der Einbruchschutz Zuschuss 455-E beträgt bis zu 1.600 Euro. Von dieser Förderung profitieren Eigentümer und Mieter gleichermaßen.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Ab dem 01.07.2021 startet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Programme 151 und 152 oder der Zuschuss für das energieeffiziente Sanieren lassen sich bis zum 30.06.2021 beantragen. Ab dem 01.07.2021 nutzen Sie dann die neuen Förderkredite und Zuschüsse im Rahmen der BEG. Ab diesem Datum ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Förderung der Sanierungsmaßnahmen zuständig und nicht mehr die KfW.

Wenn Sie sich für Ihre Modernisierungsmaßnahmen für einen Ratenkredit mit oder ohne Zweckbindung entschieden haben oder sich einen ersten Eindruck über mögliche Konditionen verschaffen möchten, nutzen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Kreditvergleich von Kredit24.

Sie sind sich nicht sicher, welcher Kredit für Ihr individuelles Vorhaben die beste Finanzierungslösung ist? Oder Sie möchten sich mit einem Kreditspezialisten austauschen oder direkt ein kostenloses Angebot für eine Baufinanzierung zur Realisierung Ihrer Modernisierungspläne anfordern? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon, persönlich oder per E-Mail. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und begleiten Ihren Modernisierungskredit schnell, einfach und unverbindlich.

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Mehe 31
November 2023
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