Um die eventuell hohen Kosten in Verbindung mit der Sanierung oder Renovierung besser bewältigen zu können, bietet Ihnen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) passende Förderungen an. Das Angebot der KfW setzt sich aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen zusammen und ist auf verschiedene Programme aufgeteilt.
Energieeffizient Sanieren – Kreditprogramme 151 und 152
Diese Förderung sieht die KfW für vollständige Sanierungen der Immobilie oder für energetische Einzelmaßnahmen vor. Darlehen der KfW zeichnen sich durch besonders günstige Sollzinsen aus. Bei der Planung energetischer Maßnahmen sollten Sie diese Förderkredite bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierungslösung prüfen. Wünschen Sie eine Komplettsanierung des Gebäudes, sind Fördersummen bis zu 120.000 Euro möglich. Bei Einzelmaßnahmen liegt der maximale Kreditbetrag bei 50.000 Euro. Wichtig ist, dass Sie diese Förderung auch für den Kauf einer sanierten Immobilie verwenden können.
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss 430
Diesen Zuschuss können Sie beantragen, wenn Sie eine komplette Sanierung des Gebäudes durchführen. Er beträgt bis zu 48.000 Euro und richtet sich an private Eigentümer. Wie bei den Förderkrediten gilt, dass er auch für den Kauf sanierter Immobilien verwendbar ist.
Erneuerbare Energien – Standard 270
Für die Förderung von Strom und Wärme sieht die KfW einen speziellen Förderkredit mit der Programmnummer 270 vor. Sie können ihn ausgeben für die Anschaffung von Anlagen, die der Erzeugung von Strom und Wärme dienen sowie für die damit zusammenhängende Speichertechnologie. Sie möchten Ihre Immobilie energetisch aufwerten und Wasser, Wind und Biogas nutzen? Dann ist diese Förderung interessant.
Neben Privatpersonen profitieren Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von diesem Förderkredit. Letzteres ist auch der Grund für die hohe maximale Fördersumme von bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre, die Rückzahlung erfolgt über die Hausbank.
Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
Sie möchte in Ihrer Immobilie den Einbruchschutz verbessern, mehr Wohnkomfort schaffen und Barrieren abbauen? Hierfür ist der Förderkredit 159 vorgesehen. Förderungen sind bis zu einer Summe von 50.000 Euro möglich. Die KfW gewährt den Kredit auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.
Wenn Sie wünschen, können Sie den Kredit 159 mit den Zuschüssen 455-B oder 455-E kombinieren. Der Investitionszuschuss 455-B ist für den Barriereabbau vorgesehen und beträgt bis zu 6.250 Euro. Er darf jedoch 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Der Einbruchschutz Zuschuss 455-E beträgt bis zu 1.600 Euro. Von dieser Förderung profitieren Eigentümer und Mieter gleichermaßen.