Sie sind auf der Suche nach einer zentral gelegenen, modernen Eigentumswohnung oder einem familiengerechten Einfamilienhaus im Grünen? Ein geeignetes Objekt zu finden, ist nicht immer ganz unkompliziert, insbesondere in gefragten Wohnlagen. Oft ist es sinvoll, sich Untersützung zu suchen: Makler bringen als Spezialisten für Immobilienvermittlung die notwendige Expertise mit. Als Interessierte am Kauf einer Immobilie schließen Sie als Auftraggebende mit dem Makler einen Maklervertrag ab, in dem Sie im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines Hauses oder einer Wohnung eine Provision vereinbaren.
Diese erhobene Gebühr, die Maklerprovision, ist häufig umstritten. Viele empfinden sie als zu hoch, die Abläufe sind nicht transparent. Wir erklären hier die wichtigsten Fakten und Hintergründe und berücksichtigen dabei die Perspektiven beider Parteien, die der Kaufenden als auch der Verkaufenden. Erfahren Sie außerdem, wie das Maklerhonorar berechnet wird und worauf Sie bei einem Maklervertrag achten müssen.
Maklerprovision: Diese Aufgaben übernimmt der Makler
Im Immobilienmarkt sind Makler also spezialisierte Vermittler, die Besitzende und Kaufende oder auch Vermietende und Mietende zusammenbringen. Zu den Leistungen seriöser Immobilienmakler gehören:
- die Erstellung eines aussagekräftigen und optisch ansprechenden Exposés
- die Vermarktung des Objektes auf verschiedenen Kanälen
- die Durchführung von Besichtigungen
- das Führen von Verkaufsverhandlungen mit geeigneten Interessierten
- das Aushandeln des Kaufvertrages
Als Honorar für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erwartet der Makler eine Vergütung – diese wird oft als Maklerprovision bezeichnet. Häufig findet man auch den Begriff Maklercourtage dafür. Die Vergütung ist dabei in der Regel vom Wert des Objektes abhängig, für eine hochwertige Immobilie fällt also eine höhere Maklerprovision an als für ein günstigeres Objekt.
Ein Immobilienmakler wird nur im Auftrag tätig, dabei kann seine Hilfe von beiden Seiten des Erwerbsvorganges in Anspruch genommen werden. Übernimmt er den Verkauf eines Objektes für einen Eigentümer, so vereinbart er mit ihm auch seinen Provisionsanspruch. In der Immobilienbranche ist es üblich, mit dem Kaufvertrag Kaufende an der Maklercourtage zu beteiligen. Beauftrag en Kaufinteressierte einen Makler mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie, so wird ebenfalls ein Entgelt fällig. Andere Regelungen gelten bei der Vermietung von Immobilien. Hier gibt es das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, übernimmt die Provision.