Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Deutschland beinhaltet. Lediglich öffentlichen Zwecken dienende Grundstücke, sogenannte buchungsfreie Grundstücke, sind von der Eintragungspflicht ausgenommen. Für jedes Grundstück sind im Grundbuch alle relevanten Informationen in einem strukturierten Aufbau gegliedert und zusammenfasst.
Als öffentliches Register wird das Grundbuch vom Grundbuchamt geführt und verwaltet. Die rechtliche Grundlage für das Grundbuch ist die Grundbuchordnung (GBO). Innerhalb des Grundbuchs hat jedes Grundstück wiederum sein eigenes Grundstücksblatt, das somit für ein einzelnes Grundstück als dessen Grundbuch angesehen wird.
Die Gliederung des Grundbuchs ist gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet folgende Struktur:
- Aufschrift: Nennung des zuständigen Amtsgerichts sowie Band und Blatt im Bestand
- Bestandsverzeichnis: genaue Lage und Größe des Grundstücks, auf dem Grundstück liegende Rechte, wie z. B. Immobilieneigentum oder Erbbaurechte
- Abteilung 1: detaillierte Nennung der Eigentumsverhältnisse und die Verteilung des Eigentums (z. B. bei mehreren Eigentümer/-innen oder Ehepaaren)
- Abteilung 2: auf das Grundstück eingetragene Lasten und Beschränkungen wie z. B. Wegerechte, Vorkaufsrechte, Nutzungs- oder Nießbrauchrechte
- Abteilung 3: Pfandrechte auf das Grundstück, beispielsweise eine Grundschuld, Hypotheken oder besicherte Darlehen
- Handblatt: sämtliche Vorgänge, Dokumente und Protokolle im Rahmen von Eintragungen, Änderungen oder Löschungen
Ein Grundbuch schafft somit Rechtssicherheit und ist ein Instrument des „öffentlichen Glaubens“, da für alle darin festgehaltenen Eintragungen die Vermutung der Korrektheit gilt. Darum ist es insbesondere für Immobilienkäufer und Immobilienkäuferinnen eine elementar wichtige Instanz, der man vor einem Kauf unbedingte Aufmerksamkeit schenken sollte.