Als Beleihungswert bezeichnet man im Rahmen eines Immobilienkredits den Wert der Kreditsicherheit, den die Bank bei einer Veräußerung mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielen kann. Am Beleihungswert orientiert sich somit auch die Höhe der maximalen Kreditsumme.
Im Zuge einer Immobilienfinanzierung ermitteln die kreditgebenden Institute mithilfe verschiedener Berechnungsverfahren zunächst den Marktwert, oft auch Verkehrswert genannt, einer Immobilie und darauf aufbauend die maximale Finanzierungssumme, deren Obergrenze im Normalfall dem errechneten Beleihungswert entspricht. Dabei darf der Beleihungswert nicht über dem vorsichtig kalkulierten Marktwert einer Immobilie liegen.
Dies ist sogar gesetzlich in § 16 Ab. 2 des deutschen Pfandbriefgesetzes (PfandBG) fixiert, wo es heißt: „Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen.“ In der Regel gewähren die Banken im Rahmen eines Immobiliendarlehens eine Darlehenssumme in Höhe von 70 bis 90 Prozent vom ermittelten Markt- bzw. Verkehrswert der Immobilie.
Die definitive Kreditsumme entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem rechnerisch ermittelten Beleihungswert, sondern maximal der sogenannten Beleihungsgrenze, die durch einen zusätzlichen Abschlag vom Beleihungswert auch sämtliche nicht mit Wertschwankungen verbundene Risiken einer Kreditsicherheit berücksichtigt. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie und der Beleihungsgrenze muss von Immobilienfinanzierenden in Form von Eigenkapital aufgebracht werden.