Mit dem Begriff Umschuldung bezeichnet man die Ablösung eines bestehenden Kredits, der durch einen neu abgeschlossenen Kredit ersetzt wird. In der Regel erfolgt im Zuge dieses Vorgangs auch ein sogenannter Gläubigerwechsel – die bisherige kreditgebende Partei wird durch eine andere ersetzt. In den meisten Fällen vollziehen Kreditnehmer/-innen eine Umschuldung, weil sie sich vom neuen Darlehen für sie günstigere Finanzierungskonditionen versprechen, also etwa niedrigere Kreditzinsen, vorteilhaftere Tilgungsraten oder zeitlich besser strukturierte Fälligkeiten.
Eine Umschuldung kann immer dann sinnvoll sein, wenn für den oder die Schuldner/-in die aktuell erzielbaren Kreditkonditionen nachhaltig vorteilhaft im Vergleich zu den Finanzierungskonditionen sind, die er oder sie im Rahmen des bestehenden Kredits erhalten hat. Ob sich eine Umschuldung in Ihrem Fall aber insgesamt lohnt, hängt nicht nur von den nominellen Kreditkonditionen ab, sondern auch von weiteren Faktoren. So fixieren im Normalfall alle Banken Klauseln im Kreditvertrag, die ihnen im Falle einer vorzeitigen Kreditauflösung einen Schadensersatz für die entgangenen Zinseinnahmen zusichern, beispielsweise in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Prinzipiell ist eine Umschuldung im Zuge vieler Kreditarten möglich, so zum Beispiel auch bei normalen Ratenkrediten. Da es sich bei Baufinanzierungen jedoch oftmals um sehr langfristige Kredit- bzw. Sollzinsbindungen mit einer Laufzeit zwischen 5 und 30 Jahren handelt, sind die Bedingungen für eine Umschuldung in diesem Zusammenhang oft komplizierter strukturiert.
Regelmäßig kann eine Umschuldung im Rahmen einer Baufinanzierung stattfinden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- berechtigtes Interesse gemäß § 490 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
- Seit vollständiger Auszahlung ist eine Kreditlaufzeit von mindestens 10 Jahren vergangen (Sonderkündigungsrecht gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
- Anschlussfinanzierung: Die vertraglich vereinbarte Zinsbindungsfrist ist abgelaufen.